Wichtiger Hinweis zum Check-Up ab 35 Jahren
Sehr geehrte Patienten und Patientinnen,
bitte beachten Sie, dass gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Check-Up alle drei Jahre haben. Vor dem 35. Lebensjahr ist eine einmalige Gesundheitsuntersuchung vorgesehen.
Sollte innerhalb der letzten drei Jahre bereits ein Check-Up bei einer anderen Arztpraxis erfolgt sein und Sie dennoch einen Check-Up bei uns buchen und durchführen lassen, muss dieser als Selbstzahlerleistung berechnet werden
Bitte klären Sie daher im Zweifel vorab mit Ihrer Krankenkasse, wann Ihr letzter Check-up abgerechnet wurde.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam
